24.04.2025
Die Europäische Union hat mit dem AI Act einen umfassenden Rechtsrahmen für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) geschaffen. Besonders Artikel 4 dieses Gesetzes sorgt für Klarheit darüber, wer sich an die neuen Vorschriften halten muss – und wer nicht. In diesem Beitrag erläutern wir, welche Unternehmen betroffen sind und was sie beachten sollten.
Artikel 4 des AI Act legt fest, dass sich die Vorschriften auf Anbieter und Betreiber von KI-Systemen erstrecken, die innerhalb der EU tätig sind oder KI-Systeme in die EU importieren:
Besonders relevant ist der AI Act für Akteure, die sogenannte Hochrisiko-KI-Systeme bereitstellen. Anwendungen, die eine erhebliche Auswirkung auf Menschenrechte oder Sicherheit haben:
Unternehmen, die KI-Technologien entwickeln oder nutzen, sollen sich mit den neuen Vorschriften vertraut machen. Besonders wichtig sind Anforderungen an Transparenz, Sicherheit und Datenschutz. Eine zentrale Rolle spielt zudem die Kennzeichnung von KI-generierten Inhalten und die Dokumentation der Funktionsweise.
Als Anbieter von KI-Schulungen begleiten wir Unternehmen dabei, die neuen Anforderungen zu verstehen und praktisch umzusetzen. Wenn Sie mehr über die Auswirkungen des AI Act auf Ihr Unternehmen erfahren möchten, sprechen Sie uns gerne an!